SuedLink: Ankündigung zusätzlicher Kartierungsarbeiten, terrestrischer Vermessungsarbeiten und Trassenbesichtigungen in der Stadt Münnerstadt

13. Juli 2021: Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Aktuell hat SuedLink für Abschnitt D2 (südlich Landesgrenze Thüringen/Bayern bis Konverterstation Bergrheinfeld West bzw. Landkreisgrenze Schweinfurt/Bad Kissingen) das Planfeststellungsverfahren mit Einreichung des Antrags auf Planfeststellung nach § 19 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) eröffnet. Im Zuge des Planfeststellungs-verfahrens finden Kartierungsarbeiten, terrestrische Vermessungsarbeiten und Trassenbesichtigungen statt. Diese dienen dazu, einen konkreten Leitungsverlauf zu finden, der die Belange von Mensch, Natur und Umwelt bestmöglich berücksichtigt. Die biologischen Kartierungen dienen der Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage, um die Vereinbarkeit des Gesamtvorhabens mit dem Natur- und Artenschutz zu prüfen, die terrestrischen Vermessungsarbeiten der Ermittlung und Erweiterung unserer Datengrundlage mit Details, die wir für Planung und Abwägung des konkreten Leitungsverlaufs von SuedLink benötigen, die Trassenbesichtigungen der Erkundung örtlicher Gegebenheiten. Die gewonnenen Daten und deren fachliche Bewertung sind Bestandteil der sogenannten Unterlagen nach § 21 NABEG. Erst mit der Einreichung dieser Unterlagen erfolgt der Vorschlag für einen konkreten Leitungsverlauf. Mit den geplanten Untersuchungen ist keine Festlegung für einen Leitungsverlauf verbunden.
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Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Aktuell hat SuedLink für Abschnitt D2 (südlich Landesgrenze Thüringen/Bayern bis Konverterstation Bergrheinfeld West bzw. Landkreisgrenze Schweinfurt/Bad Kissingen) das Planfeststellungsverfahren mit Einreichung des Antrags auf Planfeststellung nach § 19 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) eröffnet. Im Zuge des Planfeststellungs-verfahrens finden Kartierungsarbeiten, terrestrische Vermessungsarbeiten und Trassenbesichtigungen statt. Diese dienen dazu, einen konkreten Leitungsverlauf zu finden, der die Belange von Mensch, Natur und Umwelt bestmöglich berücksichtigt. Die biologischen Kartierungen dienen der Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage, um die Vereinbarkeit des Gesamtvorhabens mit dem Natur- und Artenschutz zu prüfen, die terrestrischen Vermessungsarbeiten der Ermittlung und Erweiterung unserer Datengrundlage mit Details, die wir für Planung und Abwägung des konkreten Leitungsverlaufs von SuedLink benötigen, die Trassenbesichtigungen der Erkundung örtlicher Gegebenheiten. Die gewonnenen Daten und deren fachliche Bewertung sind Bestandteil der sogenannten Unterlagen nach § 21 NABEG. Erst mit der Einreichung dieser Unterlagen erfolgt der Vorschlag für einen konkreten Leitungsverlauf. Mit den geplanten Untersuchungen ist keine Festlegung für einen Leitungsverlauf verbunden.

Informationen zu den Kartierungen

Die Kartierzeiträume orientieren sich an den verschiedenen Lebenszyklen der Fauna und Flora. Auch Art und Umfang der Kartierungen sind abhängig von der Artengruppe, die kartiert wird und können in Form von Begehungen und Sichtbeobachtungen, aber auch durch das Ausbringen von Lockstöcken oder mit Hand- und Kescherfängen erfolgen. Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege und im Einzelfall Grundstücke zu betreten und/oder zu befahren. In der Regel werden sie zu Fuß durchgeführt und dauern – je nach Ziel der Kartierung – zwischen 15 Minuten bis zu mehreren Stunden pro Tag.

Informationen zu den terrestrischen Vermessungsarbeiten

Die Vermessungsarbeiten erfolgen im Bereich ohne Abschattung von Bäumen mittels GPS (Real-Time – mit Referenzdaten des Satellitenpositionierungsdiensts der deutschen Landesvermessung). Aus topographischer Sicht sensiblere Bereiche wie z. B. Kreuzungen mit Bahnstrecken, Autobahnen, Bundesstraßen, Bundeswasserstraßen, usw., sowie abgeschattete Bereiche wie Wälder und Baumalleen erfolgen mittels tachymetrischer Aufnahme mit Messlatte/Spiegel und Holzdreibein. Die Vermessungsarbeiten sind möglicherweise nicht in vollem Umfang auf jedem betroffenen Grundstück erforderlich. Art und Umfang richten sich nach den individuellen Zielsetzungen und Anforderungen vor Ort.

Informationen zu den Trassenbesichtigungen

Bei den Trassenbesichtigungen ermitteln wir Umweltdaten, Informationen über Kreuzungspunkte sowie die örtlichen Gegebenheiten mit Blick auf geografische und geologische Gesichtspunkte. Die Trassenbefahrungen werden durch Kleingruppen von zwei Personen mit normalen Pkws durchgeführt. Diese benutzen öffentliche Wege und befahren Privatwege nur dort, wo es unbedingt notwendig ist. Bei der Trassenbesichtigung werden keine besonderen Geräte eingesetzt, sondern lediglich fotografische Aufnahmen und Notizen angefertigt.

Eventuelle Schäden

Durch die genannten Vorarbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, werden diese durch TransnetBW GmbH bzw. durch die von ihr beauftragten Firmen zeitnah beseitigt oder entsprechend den gesetzlichen Regelungen in § 44 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angemessen entschädigt.

Bekanntmachung und Termine

In diesem Amtsblatt wurden bereits Kartierungsarbeiten für SuedLink in der Stadt Münnerstadt angekündigt. Über die in den Flurstückslisten und Planunterlagen in diesem Rahmen ausgewiesenen Flurstücke hinaus ist die Betretung zusätzlicher Flurstücke bzw. zusätzliche Untersuchungen erforderlich. Neben diesen zusätzlichen Kartierungsarbeiten werden auch terrestrische Vermessungsarbeiten und Trassenbesichtigungen durchgeführt. Dies wird den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten der betroffenen Flurstücke mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung mitgeteilt. Die Kartierungsarbeiten finden im Zeitraum vom 18.08.2021 bis 31.12.2021, die terrestrischen Vermessungsarbeiten im Zeitraum vom 18.08.2021 bis 31.12.2021, sowie die Trassenbesichtigungen im Zeitraum vom 18.08.2021 bis 31.12.2021 statt.

Die Berechtigung zur Durchführung dieser Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Die genannten zusätzlich betroffenen Grundstücke bzw. zusätzlichen Untersuchungen sowie die von den terrestrischen Vermessungsarbeiten und Trassenbesichtigungen betroffenen Grundstücke ergeben sich aus entsprechenden Flurstückslisten bzw. zugehörigen Planunterlagen. Diese liegen zusätzlich zu den bereits ausgelegten Unterlagen am Auslageort der Gemeinde zur öffentlichen Einsicht aus. Falls Sie Einsicht in die Unterlagen nehmen möchten, rufen Sie dort bitte an. Informationen zum Auslageort und zur Kontaktaufnahme können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen:

Stadt Münnerstadt
Auslageort Bauverwaltung, Stenayer Platz 2, 97702 Münnerstadt
Öffnungszeiten nur nach telefonischer Voranmeldung
Kontakt 09733 8105-0

Bitte tragen Sie am Auslageort einen medizinischen Mund-Nase-Schutz.

Mitarbeitende der TransnetBW GmbH oder von ihnen beauftragte Firmen informieren die von den zusätzlichen Kartierungsmaßnahmen berührten Eigentümer und Nutzungsberechtigten zusätzlich schriftlich, sofern im Rahmen der Kartierungen temporäre Installationen (z. B. Nistkästen oder Lockstöcke) ausgebracht werden.

Aufgrund der Größe des Untersuchungsgebiets und Vielzahl der Eigentümer und Nutzungsberechtigten wird es leider nicht möglich sein, jeden Eigentümer und Nutzungsberechtigten vor dem Betreten ihrer Grundstücke bzw. Wege einzeln über die terrestrischen Vermessungsarbeiten sowie Trassenbesichtigungen zu informieren.

Kontakt für Rückfragen

Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der Kartierungsarbeiten stehen Mitarbeitende der TransnetBW GmbH zur Verfügung:

TransnetBW GmbH

Tel.: 0800 3804701

E-Mail: suedlink@transnetbw.de

transnetbw.de/suedlink

TenneT ist bei SuedLink für den nördlichen Trassenabschnitt und die Konverter in Schleswig-Holstein und Bayern zuständig. In den Zuständigkeitsbereich von TransnetBW fallen der südliche Trassenabschnitt und der Konverter in Baden-Württemberg.