Kommunales Förderprogramm
Gestaltungssatzung mit kommunalem Förderprogramm
Kommunales Förderprogramm Münnerstadt
Die historische Altstadt Münnerstadts besitzt den besonderen Schutz des Denkmalrechts. Sie ist als Ensemble unter Schutz gestellt. Sämtliche Baumaßnahmen müssen sich deshalb in das Gefüge und das Stadtbild einpassen. Einzeldenkmäler unterliegen den Bestimmungen des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 11. September 2006 eine Gestaltungssatzung mit einem Kommunalen Förderprogramm für die Altstadt der Stadt Münnerstadt erlassen. Im Jahre 2017 wurde diese geringfügig angepasst.
Die Gestaltungssatzung dient der Bewahrung der historischen Siedlungsstruktur mit seinem Grundriss, sowie allen Straßen- und Platzräumen. Um das Engagement der Eigentümer für die Stadtbildpflege zu stärken und zu unterstützen, soll der Mehraufwand für die ortsgerechte Gestaltung durch das Kommunale Förderprogramm gemindert werden.