Sporthallen der Stadt Münnerstadt
Corona Pandemie Schutz-und Hygienekonzept für die Sporthallen der Stadt Münnerstadt
Wiederaufnahme des Sportbetriebs in den Sporthallen der Stadt Münnerstadt ab dem 08.09.2020 im Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
Das Schutz-und Hygienekonzept wird für folgende Sporthallen erlassen:
· an der Freiherr-von-Lutz-Grundschule Münnerstadt
· an der Freiherr-von-Lutz-Mitteilschule Münnerstadt
1. Organisatorisches
Die Vereine erstellen spezifisch für ihre Sportarten ein eigenes Konzept und sind für die Einhaltung ihres Konzeptes selbst verantwortlich. Das Konzept ist der Stadt Münnerstadt auf Verlangen vorzulegen.
Für die Einhaltung der Regelungen sind der Verein bzw. die Übungsleiter/ Trainer verantwortlich.
2. Sicherheits-und Hygieneregeln
Die Mindestabstandsregel von 1,5 Metern zwischen Personen im Indoor-Sportstättenbereich, einschließlich Sanitäranlagen sowie beim Betreten und Verlassen der Sportstätten, ist einzuhalten.
Die Nutzung ist untersagt:
· Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen
· bei Vorliegen von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung jeglicher Schwere oder von Fieber
· Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen
Die Nutzer von Sportstätten/ Sportanlagen sind vorab in geeigneter Weise über diese Ausschlusskriterien zu informieren (z. B. durch Aushang).
Sollten Nutzer von Sportstätten/ Sportanlagen während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben diese umgehend das Sportgelände zu verlassen.
Die Teilnehmer werden hiermit auf die regelmäßige Händehygiene hingewiesen (Reinigung der Hände mit Seife und fließendem Wasser).
Bei Trainings-/ Sportangeboten, die als Kurse mit regelmäßigen Terminen abgehalten werden, ist darauf zu achten, dass die Teilnehmer einem festen Kursverband zugeordnet bleiben, der möglichst von einem festen Kursleiter/ Trainer betreut wird.
Es ist regelmäßiges Durchlüften erforderlich. Spätestens nach 60 Minuten für mindestens 10 Minuten.
Die Nutzer von Indoor-Sportanlagen haben beim Betreten und Verlassen der Sportanlage sowie bei der Nutzung von Sanitärbereichen (WC-Anlagen) eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ausgenommen bei der Ausübung der sportlichen Aktivität.
Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles zu ermöglichen, ist eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes zu führen und für mindestens acht Wochen aufzubewahren. Eine Übermittelung dieser Informationen wird ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen.
Auf konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten, wird verwiesen.
Die Sportausübung erfolgt grundsätzlich kontaktlos.
Duschen und Umkleiden sollten nur unter Einhaltung des Mindestabstandes genutzt werden.
3. Kenntnisnahme
Diese Hygiene-und Sicherheitsregeln sind vor Trainingsbeginn von jedem Trainer und Kursleiter zu lesen. Die Trainer bzw. Kursleiter verpflichten sich dadurch zur Einhaltung, Umsetzung und Überwachung des Hygiene-und Sicherheitskonzepts.
4. Veröffentlichung
Dieses Hygiene- und Sicherheitskonzept ist an den Haupteingängen der Sporthallen und auf den Internetseiten der Stadt Münnerstadt zu veröffentlichen.
5. Sonstiges
Eine Anpassung dieses Schutz- und Hygienekonzeptes kann jederzeit entsprechend den derzeit gültigen Vorgaben erfolgen.
6. Inkrafttreten
Dieses Schutz- und Hygienekonzept nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für die Sporthallen der Stadt Münnerstadt tritt am 08.09.2020 in Kraft und gilt bis zur Aufhebung durch die Stadt Münnerstadt.
7. Hausrecht
Gegenüber Personen, die diese Vorschriften nicht einhalten, wird konsequent vom Hausrecht Gebrauch gemacht!
STADT MÜNNERSTADT
Münnerstadt, 07.09.2020
Michael Kastl
Erster Bürgermeister