Wahlbekanntmachung

12. Februar 2025: Bundestagswahl 2025 – Wichtige Informationen für die Wählerinnen und Wähler
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WAHLBEKANNTMACHUNG zur Bundestagswahl

Die Bundestagswahl 2025 findet am 23. Februar 2025 statt. Die Wahl dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Wahlräume der Stadt Münnerstadt

Die Wahlräume für die Wahlbezirke der Stadt Münnerstadt sind wie folgt festgelegt:

  • Wahlbezirk 0001: Altstadt Ost - Feuerwehrhaus, Hafenmarkt 14, 97702 Münnerstadt (barrierefrei)
  • Wahlbezirk 0002: Altstadt West - Kath. Jugendzentrum, Am Dicken Turm 17, 97702 Münnerstadt (barrierefrei)
  • Wahlbezirk 0003: Schindberg - Evang. Kirche, Freiherr-von-Lutz-Str. 5-7, 97702 Münnerstadt (barrierefrei)
  • Wahlbezirk 0004: Karlsberg - Grund- und Mittelschule, Foyer, Schützenstraße 28, 97702 Münnerstadt (barrierefrei)
  • Wahlbezirk 0005: Zent - Alte Aula, Stenayer Platz 2, 97702 Münnerstadt (barrierefrei)
  • Wahlbezirk 0006: Althausen - Gemeindekanzlei, Kilian-Pfennig-Platz 2, 97702 Althausen (nicht barrierefrei)
  • Wahlbezirk 0007: Brünn - Feuerwehrschulungsraum, St.-Sebastian-Str. 5, 97702 Brünn (nicht barrierefrei)
  • Wahlbezirk 0008: Burghausen - Ehem. Schule, Dorfstraße 2, 97702 Burghausen (nicht barrierefrei)
  • Wahlbezirk 0009: Fridritt - Vereinsheim/Alte Schule, Pilgerstraße 3, 97702 Fridritt (nicht barrierefrei)
  • Wahlbezirk 0010: Großwenkheim - Ehem. Schule, Rhönstraße 4, 97702 Großwenkheim (nicht barrierefrei)
  • Wahlbezirk 0011: Kleinwenkheim - Ehem. Schule, Schulstraße 7, 97702 Kleinwenkheim (nicht barrierefrei)
  • Wahlbezirk 0012: Reichenbach - Ehem. Schule, Anton-Seith-Platz 3, 97702 Reichenbach (nicht barrierefrei)
  • Wahlbezirk 0013: Seubrigshausen - Gemeindehaus, St.-Kilians-Platz 16, 97702 Seubrigshausen (barrierefrei)
  • Wahlbezirk 0014: Wermerichshausen - Gemeindekanzlei, Steggasse 2, 97702 Wermerichshausen (nicht barrierefrei)
  • Wahlbezirk 0015: Windheim - DJK Sportheim, Kreuzstraße 7, 97702 Windheim (barrierefrei)

Wahlräume für Briefwahl

Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am 23. Februar 2025 um 18:00 Uhr in der Mehrzweckhalle, Am Kleinfeldlein 1, 97702 Münnerstadt zusammen. Die folgenden Briefwahlbezirke sind betroffen:

  • Briefwahlbezirk 0021
  • Briefwahlbezirk 0022
  • Briefwahlbezirk 0023
  • Briefwahlbezirk 0024
  • Briefwahlbezirk 0025
  • Briefwahlbezirk 0026

Wichtige Informationen zur Wahl

Wahlberechtigung und Wahlräume

Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. Bitte bringen Sie zur Wahl Ihre Wahlbenachrichtigung sowie einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass mit. Die Wahlbenachrichtigung muss auf Verlangen abgegeben werden.

Der Stimmzettel

  • Erststimme: Wählen Sie den Kandidaten oder die Kandidatin Ihrer Wahl, indem Sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) ein Kreuz setzen.
  • Zweitstimme: Wählen Sie die Partei Ihrer Wahl, indem Sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) ein Kreuz setzen.
    Der Stimmzettel muss in der Wahlkabine oder einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass Ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Fotografie und Filmaufnahmen sind in der Wahlkabine nicht gestattet.

Briefwahl

Wer per Briefwahl wählen möchte, muss einen Wahlschein sowie die entsprechenden Wahlunterlagen bei der Stadt (Verwaltungsgemeinschaft) anfordern. Die Wahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zugeleitet werden. Der Wahlbrief kann auch direkt bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

Fristen und Wahlscheinbeantragung

22. Februar 2025, 12:00 Uhr: Letzte Möglichkeit zur Beantragung eines neuen Wahlscheins, falls der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder verloren gegangen ist.

Wahlrecht und Unterstützung

Jede wahlberechtigte Person darf ihr Wahlrecht nur einmal und persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter ist unzulässig.
Personen, die des Lesens unkundig oder aufgrund einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert sind, können sich Unterstützung von einer anderen Person holen. Diese Hilfe darf jedoch nicht die Wahlentscheidung beeinflussen.

Strafrechtliche Hinweise

Wer unbefugt wählt oder das Wahlergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.


Kontaktdaten für Rückfragen:

Für Fragen zur Wahl oder zur Beantragung von Wahlscheinen können Sie sich an die Stadtverwaltung Münnerstadt wenden:

Adresse: Marktplatz 1, 97702 Münnerstadt
Telefonnummer: 09733/8105-0
E-Mail: buergerservice@muennerstadt.de