SuedLink: Ankündigung von Kartierungsarbeiten in der Stadt Münnerstadt
Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Aktuell befindet sich SuedLink im Abschnitt D2 (Südlich Bundeslandgrenze Thüringen/Bayern bis Konverterstation Bergrheinfeld/West bzw. Landkreisgrenze Schweinfurt/Bad Kissingen) im Planfeststellungsverfahren nach § 19 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Die Bundesnetzagentur hat hierzu den Untersuchungsrahmen nach § 20 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) festgelegt. Die biologischen Kartierungen dienen der Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage, um die Belange von Natur und Umwelt bei der Planung bestmöglich zu berücksichtigen. Die gewonnenen Daten und deren fachliche Bewertung sind Bestandteil der sogenannten Unterlagen nach § 21 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Mit den geplanten Untersuchungen ist keine Festlegung für einen Leitungsverlauf verbunden.
Umfang der Kartierungsarbeiten
Die Kartierungszeiträume orientieren sich an den verschiedenen Lebenszyklen der Fauna und Flora. Auch Art und Umfang der Kartierungen sind abhängig von der Art bzw. Artengruppe, die kartiert wird. Sie können – je nach Artengruppe – in Form von Begehungen, Verhören und Sichtbeobachtungen, aber zum Beispiel auch durch Hand- und Kescherfänge erfolgen.
Informationen zu den Trassenbesichtigungen
Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege und im Einzelfall Grundstücke zu betreten und / oder zu befahren. In der Regel werden sie zu Fuß durchgeführt und dauern – je nach Ziel der Kartierung – zwischen 15 Minuten bis zu mehreren Stunden pro Tag.
Eventuelle Schäden
Durch die Kartierungsarbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, werden diese durch die TransnetBW GmbH bzw. durch die von ihr beauftragten Firmen zeitnah beseitigt oder entsprechend den gesetzlichen Regelungen angemessen entschädigt.
Bekanntmachung und Termine
Die Berechtigung zur Durchführung dieser Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 NABEG. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Kartierungsarbeiten erfolgen in der Stadt Münnerstadt im Zeitraum von 02.05.2022 bis 31.12.2022.
Die betroffenen Gebiete ergeben sich aus den Planunterlagen.
Diese liegen am Auslageort der Stadt Münnerstadt zur öffentlichen Einsicht aus: Stadt Münnerstadt, Bauverwaltung, Stenayer Platz 2, 97702 Münnerstadt. Bitte beachten Sie, dass eine Einsicht der ausgelegten Unterlagen nur nach telefonischer Anmeldung unter Telefonnummer 09733 8105-0 möglich ist. Bitte beachten Sie die aktuellen Coronabestimmungen der Kommune.
Aufgrund der Größe des Untersuchungsgebiets und Vielzahl der Eigentümer und Nutzungsberechtigten wird es leider nicht möglich sein, jeden Eigentümer und Nutzungsberechtigten persönlich vor dem Betreten ihrer Grundstücke bzw. Wege einzeln über die Kartierungsarbeiten zu informieren.
Kontakt für Rückfragen
Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der Kartierungsarbeiten stehen Mitarbeitende der TransnetBW GmbH zur Verfügung:
TransnetBW GmbH
Tel.: 0800 3804701
E-Mail: suedlink@transnetbw.de
TenneT ist bei SuedLink für den nördlichen Trassenabschnitt und die Konverter in Schleswig-Holstein und Bayern zuständig. In den Zuständigkeitsbereich von TransnetBW fallen der südliche Trassenabschnitt und der Konverter in Baden-Württemberg.