SuedLink: Ankündigung von Baugrunduntersuchungen und weiteren bauvorbereitenden Maßnahmen in der Stadt Münnerstadt
SuedLink: Ankündigung von Baugrunduntersuchungen und weiteren bauvorbereitenden Maßnahmen in der Stadt Münnerstadt
Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Aktuell befindet sich SuedLink im Abschnitt D2 (Südlich Bundeslandgrenze Thüringen/Bayern bis Konverterstation Bergrheinfeld/West bzw. Landkreisgrenze Schweinfurt/Bad Kissingen) im Planfeststellungsverfahren. Die Bundesnetzagentur hat hierzu den Untersuchungsrahmen nach § 20 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) festgelegt. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens sind verschiedene Vorarbeiten, wie z. B. Untersuchungen zum Baugrund, zu archäologischen Denkmälern und zu Flora und Fauna notwendig. Diese dienen dazu, einen konkreten Leitungsverlauf zu finden, der die Belange von Mensch, Natur und Umwelt bestmöglich berücksichtigt. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens finden daher an technisch anspruchsvollen Querungen in den kommenden Monaten auch Baugrunduntersuchungen statt. Mithilfe der Untersuchungen vertiefen die Übertragungsnetzbetreiber ihre Kenntnisse der jeweiligen lokalen Voraussetzungen des Baugrunds und ermitteln u. a. wichtige Bodenkennwerte oder die Flurabstände wasserführender Schichten. Die gewonnenen Daten und deren fachliche Bewertung fließen in den Abwägungsprozess zur Findung des konkreten Leitungsverlaufs ein und sind Bestandteil der sogenannten Unterlagen nach § 21 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Erst mit der Einreichung dieser Unterlagen erfolgt der Vorschlag für einen konkreten Leitungsverlauf. Mit den geplanten Untersuchungen ist keine Festlegung für einen Leitungsverlauf verbunden.
Informationen zu den Baugrunduntersuchungen
Für die Baugrunduntersuchungen werden mit einem Bohrgerät (Bohrungen mit einem Durchmesser von bis zu 320 mm) Bodenproben von ca. 1 Meter Länge in 2 bis 70 Metern Tiefe entnommen. Die Bohrungen werden an möglichst gut zugänglichen Stellen mit geringstmöglicher Störung der Flächennutzung erfolgen. Nach Abschluss der Bohrarbeiten werden die Bohrlöcher wieder fachgerecht verfüllt. Zeitlich parallel und in unmittelbarer Nähe zu den Kernbohrungen werden Drucksondierungen durchgeführt. Hierbei wird ein Messkopf an einem Gestänge (Durchmesser ca. 3,5 cm) bis zu 20 Meter in den Boden eingebracht.
Bei Verdacht auf Kampfmittel ist eine Kampfmitteluntersuchung notwendig (Festlegung erfolgt durch den verantwortlichen Feuerwerker nach § 20 SprengG). Für die Ausführung der Bohrungen sind pro Untersuchungsstelle ein bis zwei Tage Dauer zu erwarten. Pro Untersuchungsstelle sind mehrere Kernbohrungen (DIN EN ISO 22475-1) und Drucksondierungen (DIN EN ISO 22476-1 oder 22476-2) möglich. Für den An- und Abtransport aller für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge und Materialien müssen öffentliche und private Straßen und Wege sowie ggf. temporäre Abstellflächen in Anspruch genommen werden. Bei den Baugrunduntersuchungen sind die oben beschriebenen Geräte im Einsatz, des Weiteren werden Mitarbeitende der ausführenden Firmen per Pkw/Quad/Rad/Fuß unterwegs sein.
Für die Zuwegung zu den einzelnen Baugrund-Aufschlüssen werden außerhalb von befestigten Wegen Lastverteilerplatten und ggf. Schotteranschüttungen mit Geotextilunterlage ausgelegt bzw. eingebaut, welche nach Fertigstellung des jeweiligen Aufschlusses wieder rückgebaut werden. Auf einzelnen Flurstücken werden Schürfgruben mit bis zu 2 Meter Tiefe zur Entnahme von Bodenproben ausgehoben und im Anschluss wieder fachgerecht verfüllt. Vor Ort werden Straßen, Zuwegungen, Flächen und Bauwerke zur Feststellung des Ist-Zustandes dokumentiert.
Informationen zu Spartensuchschachtungen zur Verifizierung von durch den Bau der Leitungstrasse betroffenen Sparten
Die Suchschachtungen sollen an den geplanten Kreuzungspunkten mit SuedLink erfolgen und dienen der Verifizierung der Tiefenlage der Sparte (Leitung), um die Kreuzung dieser Sparte ordnungsgemäß planen zu können. Sie werden mit Hilfe von kleinen Baggern und Handschachtungen an den entsprechenden Kreuzungspunkten ausgehoben. Hierfür werden kleine Schürfgruben angelegt, um die genaue Tiefenlage der Sparte festzustellen. Nach Freilegung wird die Leitung eingemessen und der zuvor schichtweise gelagerte Aushub wieder fachgerecht eingebaut und verdichtet.
Vermessungsarbeiten/geophysikalische Untersuchungen
Es werden ergänzend Vermessungsarbeiten zur Erfassung der aktuellen topographischen Verhältnisse per GPS oder traditionelle Einmessverfahren sowie ggf. nicht invasive geophysikalische Untersuchungen (Georadar, Geoelektrik, Seismik und Elektromagnetik) durchgeführt. Vor Ort werden Straßen, Zuwegungen, Flächen und Bauwerke zur Feststellung des Ist-Zustandes dokumentiert.
Wasserwirtschaftliche Beweissicherung
Ziel der wasserwirtschaftlichen Beweissicherung ist die qualitative und quantitative Dokumentation des Grundwasservorkommens. Bei der Beweissicherung werden Wasserproben aus den zu überprüfenden Gebieten entnommen und analysiert. Es handelt sich hierbei um eine nicht-invasive Maßnahme. Für die Beweissicherung ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege und im Einzelfall Grundstücke zu betreten und / oder zu befahren.
Weitere Maßnahmen
Bei den Querungsbereichen werden die Baugrunduntersuchungen von ökologischen, bodenkundlichen sowie archäologischen Baubegleitungen überwacht. Diese sorgen für die Einhaltung der umweltgerechten, bodenkundlichen und archäologischen Standards und Auflagen mit dem Ziel, unnötige Eingriffe in Natur, Landschaft und Boden auszuschließen sowie Schäden an archäologischen Denkmälern und Objekten zu vermeiden.
Eventuelle Schäden
Sollte es trotz aller Vorsicht bei der Ausführung der geophysikalischen Untersuchungen, der Vermessungsarbeiten, der Maßnahmen zu den Suchschachtungen oder der Baugrunduntersuchungen zu Schäden oder unmittelbaren Vermögensnachteilen kommen, werden diese durch die TransnetBW GmbH oder die von ihr beauftragten Firmen entsprechend den gesetzlichen Regelungen in § 44 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angemessen entschädigt.
Bekanntmachung und Termine
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 NABEG. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten mitgeteilt. Die Baugrunduntersuchungen, die Spartensuchschachtungen, die Vermessungsarbeiten und geophysikalische Untersuchungen sowie die wasserwirtschaftliche Beweissicherung finden im Zeitraum vom 01.09.2022 bis 28.02.2023 statt.
Der zeitliche Ablauf der Vorarbeiten hängt von den örtlichen Gegebenheiten und wetterbedingten Bodenverhältnissen ab. Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus der Flurstückliste und den Planunterlagen. Diese liegen am Auslageort der Stadt Münnerstadt (Stadt Münnerstadt, Bauverwaltung, Stenayer Platz 2, 97702 Münnerstadt) zur öffentlichen Einsicht aus. Bitte beachten Sie, dass eine Einsicht der ausgelegten Unterlagen nur nach telefonischer Anmeldung unter Telefonnummer 09733 8105-0 möglich ist. Bitte beachten Sie die aktuellen Coronabestimmungen der Kommune.
Mitarbeitende von TransnetBW GmbH oder von ihr beauftragte Firmen setzen sich mit den von den genannten Maßnahmen berührten Eigentümern und Nutzungsberechtigten in Verbindung.
Kontakt für Rückfragen
Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der bauvorbereitenden Maßnahmen stehen Mitarbeitende von TransnetBW GmbH zur Verfügung:
TransnetBW GmbH
Tel.: 0800 380 470-1
E-Mail: suedlink@transnetbw.de
TenneT ist bei SuedLink für den nördlichen Trassenabschnitt und die Konverter in Schleswig-Holstein und Bayern zuständig. In den Zuständigkeitsbereich von TransnetBW fallen der südliche Trassenabschnitt und der Konverter in Baden-Württemberg.