SuedLink: Ankündigung von archäologischen Voruntersuchungen in der Stadt Münnerstadt

05. Mai 2022: Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink.
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Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Aktuell befindet sich SuedLink im Abschnitt D2 (Südlich Bundeslandgrenze Thüringen/Bayern bis Konverterstation Bergrheinfeld/West bzw. Landkreisgrenze Schweinfurt/Bad Kissingen) im Planfeststellungsverfahren nach § 19 Netzausbau­beschleunigungsgesetz (NABEG). Die Bundesnetzagentur hat hierzu den Untersuchungsrahmen nach § 20 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) festgelegt.

Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens sind verschiedene Vorarbeiten, wie z. B. Untersuchungen zum Baugrund, zu archäologischen Denkmälern und zur Flora und Fauna notwendig. Diese dienen dazu, einen konkreten Leitungsverlauf zu finden, der die Belange von Mensch, Natur und Umwelt bestmöglich berücksichtigt. Im Zuge des Planfeststellungs­verfahrens finden daher archäologische Voruntersuchungen statt. Die gewonnenen Daten und deren fachliche Bewertung fließen in den Abwägungsprozess zur Findung des konkreten Leitungsverlaufs ein und sind Bestandteil der sogenannten Unterlagen nach § 21 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Erst mit der Einreichung dieser Unterlagen erfolgt der Vorschlag für einen konkreten Leitungsverlauf. Mit den geplanten Untersuchungen ist keine Festlegung für einen Leitungsverlauf verbunden.

Informationen zu den archäologischen Voruntersuchungen

Die Untersuchung erfolgt mit nicht-invasiven Methoden (ohne Eingriffe in den Boden) wie der Feldbegehung, der geophysikalischen Prospektion oder der geomagnetischen Prospektion. Die Auswirkungen auf den Boden sind bei allen Methoden minimal. Die Arbeiten an einer Prospektionsfläche dauern jeweils zwischen zwei und fünf Arbeitstagen

Die Feldbegehung wird mit einem Team von 2-10 Personen durchgeführt, das systematisch ein Feld nach sichtbaren Oberflächenfunden absucht.

Bei der geophysikalischen Prospektion kommen Magnetometer zum Einsatz, welche die Untersuchung des Bodens auf archäologische Fundstellen ermöglichen.

Bei einer geomagnetischen Prospektion wird eine Fläche mit einer Messsonde (Magnetometer) befahren. Gemessen werden Veränderungen des Magnetfeldes, die Hinweise zu archäologischen Strukturen liefern. Die Messsonde wiegt etwa 40 kg, die sich auf vier Räder verteilen. Diese wird von einem Quad-Bike gezogen, das einschließlich Fahrer etwa 350 kg wiegt, die sich ebenfalls auf vier Räder verteilen. Die geomagnetische Prospektion wird mit einem Team von 2-3 Personen durchgeführt, das auf einem Feld systematische Messungen durchführt. Dabei werden parallele Linien im Abstand von etwa 2 m abgefahren. Bei jeder Prospektionsfläche wird randlich ein Messpunkt/Messpflock gesetzt und nach Abschluss der Arbeiten wieder entfernt. Der Messpunkt wird mit einer Totalstation, wie sie Vermesser verwenden, eingemessen. Die Messergebnisse der geomagnetischen Prospektion werden nachträglich archäologisch ausgewertet und interpretiert.

Bei starker Verschlammung des Bodens finden keine Prospektionen statt. Über den Zeitraum der Untersuchungen werden bei allen beschriebenen Maßnahmen Messpflöcke und Fluchtstangen für Markierungs- und Kartierungsarbeiten eingesetzt, die nach Abschluss der Arbeiten wieder entfernt werden.

Im Rahmen der archäologischen Voruntersuchungen sind Mitarbeitende mit Pkw, per Rad oder zu Fuß unterwegs und werden ggf. zeitlich begrenzt Markierungen setzen, wodurch keine Schäden an den Grundstücken entstehen. Baumaschinen werden bei diesen Maßnahmen nicht eingesetzt. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Schäden oder unmittelbaren Vermögensnachteilen kommen, werden diese durch die TransnetBW GmbH oder den von ihr beauftragten Firmen entsprechend den gesetzlichen Regelungen in § 44 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz entschädigt.

Bekanntmachung und Termine

Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 NABEG. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten mitgeteilt. Die Vorarbeiten erfolgen in der Stadt Münnerstadt im Zeitraum von 14.06.2022 bis 31.12.2022.

Der zeitliche Ablauf der Vorarbeiten hängt von den örtlichen Gegebenheiten und wetterbedingten Bodenverhältnissen ab. Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus der Flurstückliste und den Planunterlagen. Diese liegen am Auslageort der Stadt Münnerstadt (Stadt Münnerstadt, Bauverwaltung, Stenayer Platz 2, 97702 Münnerstadt) zur öffentlichen Einsicht aus. Bitte beachten Sie, dass eine Einsicht der ausgelegten Unterlagen nur nach telefonischer Anmeldung unter Telefonnummer 09733 8105-0 möglich ist. Bitte beachten Sie die aktuellen Coronabestimmungen der Kommune. Mitarbeitende der TransnetBW GmbH oder von ihr beauftragte Firmen setzen sich mit den von den genannten Maßnahmen berührten Eigentümern und Nutzungsberechtigten in Verbindung.

Kontakt für Rückfragen

Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der Kartierungsarbeiten stehen Mitarbeitende der TransnetBW GmbH zur Verfügung:

TransnetBW GmbH

Tel.: 0800 3804701

E-Mail: suedlink@transnetbw.de

web: transnetbw.de/suedlink

TenneT ist bei SuedLink für den nördlichen Trassenabschnitt und die Konverter in Schleswig-Holstein und Bayern zuständig. In den Zuständigkeitsbereich von TransnetBW fallen der südliche Trassenabschnitt und der Konverter in Baden-Württemberg.